Kampagne gegen Ärger mit dem Treppenlift
Verbraucherzentrale startet Umfrage und Info-Kampagne zum Thema Ärger mit Treppenliften (VZ-RLP /01.07.2020) Untergeschobene Verträge, verweigertes Widerrufsrecht, Planungsfehler beim Einbau sowie schludrige Wartung und nachlässiger Service – das sind nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen die eigentlichen Barrieren, die Kunden überwinden müssen, bevor sie auf einem Treppenlift Platz nehmen können. Zeit, Licht auf ein Thema zu lenken, das bislang nicht genug Beachtung fand und Betroffene oft alleine zurückließ. Treppenlifte sind eine tolle Erfindung. Mit ihrer Hilfe können hochbetagte oder körperlich eingeschränkte Menschen weiterhin alle Etagen im Haus nutzen und lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Doch die in Prospekten oft angepriesene „freie Fahrt ins Leben“ ist in der Realität nicht immer so einfach und unproblematisch. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben mit der teuren Technik schlechte Erfahrungen gemacht. Verbraucher klagen über Ärger mit Treppenliften „In unseren Beratungsgesprächen hören wir immer wieder von grenzwertigen Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaftem Einbau oder unzureichendem Service nach der Übergabe der Lifte“, sagt Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Deshalb starten die Verbraucherzentralen ab 1. Juli bis 30. September 2020 eine bundesweite Kampagne, um von den Erfahrungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erfahren, sie für das Thema Treppenlifte zu sensibilisieren und ihnen beim Kauf oder bei Problemen zur Seite zu stehen. Bundesweite Umfrage soll Überblick verschaffen Um einen Überblick über den Marktsektor der Treppenlifthersteller zu gewinnen und diesen auszuwerten, hat die Verbraucherzentrale einen Fragebogen erarbeitet, der Aufschluss über die Erfahrungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit dem Thema Treppenlifte geben soll. Auf der dazugehörenden Internetseite, mit vielen Informationen rund ums Thema können Betroffene ganz einfach online an der Umfrage teilnehmen. Natürlich kann der Fragebogen auch ganz klassisch von Hand ausgefüllt werden. Entsprechende Unterlagen gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale im Erhebungszeitraum bis zum 30. September 2020. Informationen zu Treppenliften und die Umfrage sind zu finden unter · www.verbraucherzentrale-rlp.de/treppenlifte · www.verbraucherzentrale-rlp.de/treppenlifte-umfrage Beratungsangebot Fragen zur Planung und zum Einbau von Treppenliften beantworten die Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen, deren Träger die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist. Nach Terminvereinbarung kommen die Beraterinnen und Berater bei Bedarf auch zu den Ratsuchenden vor Ort. Die firmenneutrale Beratung ist kostenfrei. Terminvereinbarung unter (06131) 22 30 78 (Montag, Mittwoch und Donnerstag 10 bis 13 Uhr) oder per E-Mail über barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de.
Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/barrierefreiheit.